Probezeit

Details

Die Aufnahme erfolgt zunächst auf Probe. Am Ende des ersten Schulhalbjahres wird ein Halbjahreszeugnis erteilt. Die Klassenkonferenz entscheidet auf Grund der Noten des Halbjahreszeugnisses über das Bestehen der Probezeit.

Wer die Probezeit nicht bestanden hat, muss die Schule verlassen, kann sie jedoch mit den Rechten und Pflichten eines Schülers noch bis zum Ende des ersten Schuljahres weiter besuchen.

Stellt die Klassenkonferenz zum Ende des Schuljahres fest, dass eine Versetzung in die zweite Klasse nach § 8 erfolgen könnte, entfällt die Verpflichtung, die Schule verlassen zu müssen. 

 

   

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