Bildungsziel

Details

 

1. Die Berufsschule hat die Aufgabe, im Rahmen der Berufsausbildung
oder Berufsausübung vor allem fachtheoretische Kenntnisse zu vermitteln
und die allgemeine Bildung zu vertiefen und zu erweitern. Sie ist hierbei
gleichberechtigter Partner und führt über eine Grundbildung und eine darauf
aufbauende Fachbildung gemeinsam mit Berufsausbildung oder
Berufsausübung zu berufsqualifizierenden oder berufsbefähigenden Abschlüssen.
Bei Schülern mit Hochschulreife kann anstelle der Vermittlung
allgemeiner Bildungsinhalte eine zusätzliche Vermittlung fachtheoretischer
Kenntnisse treten. Die Berufsschule kann durch Zusatzprogramme den
Erwerb weiterer Berechtigungen ermöglichen.
2. Die Grundbildung wird in der Grundstufe, die Fachbildung in den
Fachstufen vermittelt. Der Unterricht wird als Teilzeitunterricht, auch als
Blockunterricht, erteilt. (...)

§ 10 Schulgesetz

   

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