Aufnahmemoraussetzung
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- Zuletzt aktualisiert am Sonntag, 09. Oktober 2011 10:30
- Geschrieben von Anne Moehrle
| Bisher besuchte Schule | Gymnasium | Realschule |
2-jährige Berufsfachschule oder Werkrealschule | |
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| Notwendiger Bildungsabschluss |
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Mittlerer Bildungsabschluss (Realschulabschluss, Fachschulreife oder gleichwertiger mittlerer Bildungsabschluss) | ||
| Notenvoraussetzung | Mindestens Versetzung nach Klasse 10 |
In den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik 1. ein Durchschnitt von mindestens 3,0 2. Keine Noten dieser Fächer schlechter als 4,0 |
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| Alter | Bei Schuljahresbeginn der Eingangsklasse darf das 19. bzw. bei abgeschlossener Berufsausbildung das 22. Lebensjahr noch nicht vollendet sein. | |||
Auswahlverfahren
Erfüllen mehr Bewerber die Aufnahmevoraussetzungen als Schulplätze vorhanden sind, schreibt das Kultusministerium ein Auswahlverfahren nach Noten des Mittleren Bildungsabschlusses vor. Jede Bewerbergruppe erhält entsprechend ihres Anteils an der Gesamtzahl der Bewerbungen eine eigene Aufnahmequote.












